Fragen und Antworten
Wann ist die Gebühr für das Mittagessen fällig?
Die Gebühr für das Mittagessen wird monatlich pauschal vereinnahmt und halbjährlich nach den tatsächlichen Kosten und der tatsächlichen Inanspruchnahme abgerechnet.
Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist und den Kindergarten nicht besuchen kann?
Fehlt ein Kind voraussichtlich länger als drei Tage, ist die Gruppen- oder Einrichtungsleitung zu benachrichtigen. Bei Ganztagesbetreuung ist am ersten Fehltag eine Benachrichtigung erforderlich.
Gibt es Richtlinien für die Abmeldung?
Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Einrichtung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen.
Hat mein Kind Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung?
Die Möglichkeit der punktuellen Ganztagesbetreuung besteht nur für Kinder, die in der Regelbetreuung, verlängerten Öffnungszeiten oder Verlängerte Öffnungszeit plus betreut werden. Maximal können drei Tage gebucht werden. Bei Bedarf von vier Tagen muss die Ganztagesbetreuung komplett gewählt werden.
Muss ich mein Kind für das Mittagessen anmelden?
Mit der Betreuung bis 14:00 Uhr ist die Verpflichtung zur Anmeldung zum warmen Mittagessen verbunden.